Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Neura Labs UG (haftungsbeschränkt), Auf der Heidwende 7, 27726 Worpswede („Anbieter“)
1. Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für die Nutzung der Software conformis („Dienst“). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht widerspricht.
(2) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, nicht an Verbraucher. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln. Wer sich für ein Unternehmen registriert, versichert, es vertreten zu dürfen.
(3) Es gibt zwei Zugangsarten:
- Testzugang: kostenlos, mit Abschluss der Registrierung, zur Erprobung des Dienstes.
- Lizenz: kostenpflichtig, mit Annahme eines Angebots oder Bestätigung einer Bestellung in Textform.
Es gelten in dieser Rangfolge: Angebot oder Bestellung, Vertrag zur Auftragsverarbeitung, diese AGB.
2. Leistungen
(1) Der Anbieter stellt den Dienst als Software über das Internet bereit. Den Umfang bestimmen Angebot oder Bestellung, im Übrigen die Beschreibung auf der Website. Geschuldet ist die Bereitstellung der Funktionen, kein bestimmter Erfolg.
(2) Der Anbieter entwickelt den Dienst weiter und darf Funktionen aus triftigem Grund ändern oder einstellen, etwa wegen technischer Entwicklung, Sicherheit, Rechtsänderungen oder Änderungen bei Drittanbietern, wenn der Kern der Leistung für den Kunden zumutbar erhalten bleibt.
(3) Inhalte, die der Anbieter im Dienst bereitstellt, insbesondere Rahmenwerke, Kataloge, Anforderungen, Prüfanweisungen, Vorlagen, Sollkontrollen und Musterformulierungen, sind Arbeitshilfen ohne amtlichen Charakter. Der Anbieter erstellt und pflegt sie mit der gebotenen Sorgfalt, übernimmt jedoch keine Gewähr und keine Garantie dafür, dass sie richtig, vollständig, aktuell oder für einen bestimmten Zweck des Kunden geeignet sind. Sie ersetzen nicht den Abgleich mit den maßgeblichen amtlichen Quellen. Für den Quellcode gilt allein die gesondert veröffentlichte Lizenz.
3. KI-Funktionen und eigener Schlüssel
(1) KI-Funktionen nutzen einen Zugang (API-Schlüssel), den der Kunde bei einem KI-Anbieter seiner Wahl erworben und im Dienst hinterlegt hat. Nutzung, Kosten und Datenverarbeitung beim KI-Anbieter richten sich nach dem Vertrag des Kunden mit diesem Anbieter.
(2) Der Anbieter schuldet nur die technische Anbindung der freigeschalteten KI-Anbieter. Für Verfügbarkeit, Leistung und Ergebnisse eines KI-Anbieters oder Modells ist er nicht verantwortlich. Der Kunde wählt Anbieter und Modell vor jedem Lauf selbst und prüft, ob sie für seine Inhalte und Pflichten geeignet sind.
(3) Ergebnisse des Dienstes entstehen ganz oder teilweise durch KI. Sie können unvollständig oder falsch sein, auch wenn sie plausibel wirken. Sie sind unverbindliche Vorschläge zur Arbeitsunterstützung; der Anbieter erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung und keine Prüfungsleistung. Der Kunde prüft Ergebnisse vor jeder Verwendung fachkundig und verwendet sie auf eigenes Risiko. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr und keine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verwertbarkeit der Ergebnisse. Abweichungen von KI-Ergebnissen von den Erwartungen des Kunden sind kein Mangel.
4. Testzugang
(1) Der Testzugang ist unentgeltlich und dient allein der Erprobung. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, Verfügbarkeit, Support oder Fortbestand besteht nicht. Der Anbieter kann den Testzugang jederzeit beschränken oder mit einer Frist von zwei Wochen beenden. Der Kunde kann ihn jederzeit durch Löschung des Kontos beenden.
(2) Der Kunde verwendet im Testzugang nur Testdaten. Er lädt keine personenbezogenen Daten Dritter, keine Geschäftsgeheimnisse Dritter und keine Informationen hoch, die einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (etwa nach § 203 StGB, § 43 WPO oder § 43a BRAO) oder aufsichtsrechtlich besonders geschützt sind. Der Anbieter übernimmt im Testzugang keine Pflichten als mitwirkende Person nach § 203 Abs. 3 StGB und keine Pflichten aus aufsichtsrechtlichen Vorgaben des Kunden.
(3) Richtet der Anbieter auf Wunsch einen KI-Schlüssel mit Guthabenlimit ein, gilt dieser als Schlüssel des Kunden. Ein Anspruch auf Guthaben besteht nicht.
(4) Für Mängel haftet der Anbieter im Testzugang nur bei Arglist, im Übrigen nur nach Ziffer 8 Abs. 1.
(5) Der Testzugang ist eine Version zur Erprobung und Bewertung im Sinne von Art. 31 Abs. 2 Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act). Die Pflichten zum Anbieterwechsel nach Art. 23 bis 30 dieser Verordnung gelten für ihn nicht.
5. Lizenz
(1) Vergütung. Es gilt die vereinbarte Vergütung zuzüglich Umsatzsteuer, jährlich im Voraus, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnung. Zum Beginn eines Verlängerungszeitraums kann der Anbieter die Vergütung auf seine dann gültigen Preise anpassen, höchstens um 10 %; er kündigt dies spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist in Textform an. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter den Zugang nach Mahnung mit 14 Tagen Frist bis zur Zahlung sperren. Einwendungen gegen eine Rechnung erhebt der Kunde innerhalb von acht Wochen in Textform; danach gilt sie als genehmigt, worauf die Rechnung hinweist. Aufrechnen kann der Kunde nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen und mit Forderungen aus demselben Vertrag.
(2) Laufzeit. Die Lizenz läuft zwölf Monate und verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Verfügbarkeit und Support richten sich nach der Vereinbarung. Ohne Vereinbarung bemüht sich der Anbieter um eine hohe Verfügbarkeit; ausgenommen sind Wartungen, Sicherheitsmaßnahmen und Störungen außerhalb seines Einflussbereichs, insbesondere bei KI-Anbietern und im Internet.
(4) Mängel. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an; der Anbieter beseitigt sie in angemessener Frist, auch durch eine zumutbare Umgehungslösung. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen. Eine Minderung durch Abzug ist ausgeschlossen; die Rückforderung zu viel gezahlter Vergütung bleibt möglich. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr, außer in den Fällen der Ziffer 8 Abs. 1.
(5) Berufsgeheimnis und Aufsichtsrecht. Unterliegt der Kunde einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht (etwa als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwalt) oder der Finanzaufsicht, vereinbaren die Parteien auf Wunsch die dafür vorgesehenen Anhänge zum Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Der Anbieter wird dann mitwirkende Person nach § 203 Abs. 3 StGB und räumt die aufsichtsrechtlich erforderlichen Informations- und Prüfungsrechte ein.
(6) Wechsel des Anbieters. Der Kunde kann nach Art. 23 ff. Data Act mit einer Frist von zwei Monaten den Wechsel zu einem anderen Anbieter, auf eigene Systeme oder die Löschung verlangen. Einzelheiten, insbesondere Übergangs- und Abrufzeitraum, Formate und die exportierbaren Daten, regelt die Anlage zu diesen AGB. Für den Wechsel fallen keine Entgelte an; die Vergütung bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit bleibt geschuldet.
(7) Vertraulichkeit. Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich, bis drei Jahre nach Vertragsende, soweit sie nicht öffentlich bekannt sind oder offengelegt werden müssen.
6. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält Zugangsdaten und Schlüssel geheim und meldet einen Missbrauchsverdacht unverzüglich. Zugänge sind personengebunden.
(2) Der Kunde lädt nur Inhalte hoch, die er nutzen darf und deren Verarbeitung im Dienst und beim gewählten KI-Anbieter zulässig ist, und keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 und 10 DSGVO).
(3) Untersagt sind insbesondere: rechtswidrige Nutzung; Zurückentwickeln des Dienstes und Umgehen von Schutzmaßnahmen, soweit nicht gesetzlich erlaubt; automatisiertes Auslesen und systematisches Extrahieren von Katalogen, Rahmenwerken, Vorlagen und Sollkontrollen, auch zum Aufbau eines Konkurrenzprodukts oder zum Training von KI; übermäßige Belastung und Schadcode; Weitergabe an Dritte außerhalb des eigenen Unternehmens; Sicherheitstests ohne Zustimmung.
(4) Der Kunde versichert, den Zugang nicht zu nutzen, um ein Produkt oder einen Dienst mit gleichen oder ähnlichen Funktionen zu entwickeln oder entwickeln zu lassen, weder zum Vertrieb noch zur Nutzung im eigenen Unternehmen oder in verbundenen Unternehmen. Dazu gehört insbesondere, Abläufe, Oberflächen, Ergebnisse, Kataloge, Vorlagen oder Sollkontrollen des Dienstes als Vorlage oder Spezifikation einer solchen Entwicklung zu verwenden oder Dritten dafür Zugang zu verschaffen. Gesetzlich erlaubte Handlungen, insbesondere nach § 69d Abs. 3 und § 69e UrhG, bleiben unberührt.
(5) Prüfprogramme zu IDW PS und IDW PH beruhen auf geschützten Verlautbarungen des IDW und werden nur auf Antrag freigeschaltet. Wer sie nutzt, versichert, dass ihm eine gültige Lizenz des IDW vorliegt, die die Nutzung im Dienst und beim gewählten KI-Anbieter umfasst, und meldet ihren Wegfall unverzüglich. Für eine fehlende Lizenz haftet der Kunde.
(6) Der Kunde sichert Ergebnisse, die er dauerhaft benötigt, über die Exportfunktionen.
(7) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei, die auf einem schuldhaften Verstoß gegen diese Ziffer beruhen.
7. Rechte und Daten
(1) Der Kunde erhält für die Laufzeit das einfache, nicht übertragbare Recht, den Dienst für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
(2) Hochgeladene Inhalte bleiben beim Kunden; er räumt dem Anbieter die Rechte ein, die zur Erbringung des Dienstes nötig sind, einschließlich der Übermittlung an den gewählten KI-Anbieter. Ergebnisse darf der Kunde frei nutzen. Rechte am Dienst, an Katalogen, Rahmenwerken, Vorlagen und Sollkontrollen bleiben beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern. Rückmeldungen zum Dienst darf der Anbieter frei verwenden.
(3) Der Anbieter nutzt Inhalte des Kunden nur zur Erbringung des Dienstes und nicht zum Training von KI-Modellen. Betriebsdaten ohne Inhalte darf er für Betrieb, Sicherheit und Weiterentwicklung nutzen.
(4) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung; er ist Bestandteil dieses Vertrags.
(5) Der Anbieter darf Lizenzkunden mit Firma und Logo als Referenz nennen, bis der Kunde in Textform widerspricht.
8. Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und aus einer Garantie.
(2) Im Testzugang haftet der Anbieter im Übrigen nicht.
(3) Bei einer Lizenz haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf die der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, je Vertragsjahr höchstens auf die Vergütung der vorangegangenen zwölf Monate. Für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden haftet er bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
(4) Für Datenverlust haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger Sicherung durch den Kunden (Ziffer 6 Abs. 6) zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre. Für KI-Anbieter und die Verwendung von Ergebnissen (Ziffer 3) haftet er nur nach Absatz 1.
(5) Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr, außer in den Fällen des Absatzes 1. Die Beschränkungen gelten auch für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
9. Sperrung und Kündigung
(1) Bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen Ziffer 6, für Missbrauch von Zugangsdaten oder für eine Gefahr für die Sicherheit des Dienstes kann der Anbieter Zugänge sperren oder Inhalte unzugänglich machen. Er wählt die mildeste geeignete Maßnahme, teilt sie mit Gründen mit und hebt sie auf, wenn der Grund entfällt. Widersprüche und Hinweise auf rechtswidrige Inhalte nimmt er unter info@conformisgrc.com entgegen und prüft sie durch einen Menschen.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder fortgesetztem Verstoß gegen Ziffer 6. Kündigungen bedürfen der Textform.
(3) Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten 30 Tage lang exportieren; danach werden sie gelöscht.
10. Änderungen der AGB
Der Anbieter kann diese AGB ändern, soweit dies wegen geänderter Rechtslage, Bedingungen von Drittanbietern oder Weiterentwicklung des Dienstes erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Vergütung nicht zulasten des Kunden verschiebt. Er teilt Änderungen sechs Wochen vorher in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als genehmigt; darauf weist die Mitteilung hin. Bei Widerspruch kann der Anbieter mit einer Frist von einem Monat kündigen.
11. Schlussbestimmungen
(1) Der Anbieter kann den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Erwerber des Dienstes übertragen; er teilt dies vier Wochen vorher mit, und der Kunde kann zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen. § 354a HGB bleibt unberührt.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters; der Anbieter kann auch am Sitz des Kunden klagen.
(3) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Anlage: Wechsel des Anbieters (Lizenz)
(1) Ankündigung. Der Kunde kann den Wechsel zu einem anderen Anbieter, auf eigene Systeme oder die Löschung seiner Daten mit einer Frist von zwei Monaten in Textform verlangen.
(2) Übergang. Danach stellt der Anbieter die exportierbaren Daten binnen 30 Kalendertagen bereit und unterstützt den Wechsel angemessen; der Vertrag gilt so lange fort. Ist das technisch nicht möglich, teilt der Anbieter dies binnen 14 Arbeitstagen begründet mit und nennt einen Zeitraum von höchstens sieben Monaten.
(3) Exportierbare Daten sind die Daten, die die Exportfunktionen des Dienstes ausgeben, insbesondere Kontodaten, Analysen mit Bewertungen und Belegen, Kontrollen, Textvorschläge, Chatverläufe und Inhalte der Module, in gängigen Formaten (Excel, Word, CSV, JSON, ZIP). Ausgenommen sind Quellcode, Anweisungen an die KI, Kataloge, Rahmenwerke, Vorlagen und Sollkontrollen des Anbieters, Sicherheitsprotokolle und Schlüssel, weil ihre Herausgabe Geschäftsgeheimnisse oder die Sicherheit verletzen würde.
(4) Abruf und Löschung. Nach dem Übergang kann der Kunde seine Daten 30 Kalendertage abrufen; danach werden sie gelöscht. Der Vertrag endet mit dem erfolgreichen Wechsel oder, wenn der Kunde die Löschung wählt, mit Ablauf der Ankündigungsfrist.
(5) Entgelte. Für Wechsel und Export fallen keine Entgelte an.
Stand: 16. Oktober 2026